← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis
Art. 5 · Wohn- und Arbeitszonen
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 5 · Original-PDF
1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen ver gleichbare Zwecke sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.
2In den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA4 ist die Wohnnutzung in den Erdgeschossen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinderat kann Aus nahmen für Erschliessungsflächen für die Obergeschosse sowie preisgünsti ge Wohnnutzung bei strassenabgewandten Flächen oder Flächenkompen sationen von Gewerbeflächen in Obergeschossen bewilligen. 5 7.1-1 Gemeinde Unterägeri
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.