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Art. 32 · Spiel- und Freiflächen
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 17 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern hat die Bauherrschaft kindgerechte und vielfältige Spiel- und Freiflächen zu erstellen.
2Die Mindestspiel- und Freiflächen gemäss den Angaben in § 3 bemessen sich in Prozent der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche ge mäss Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG). 17 7.1-1 Gemeinde Unterägeri
3Ist die Erstellung von Spiel- und Freiflächen in der Kernzone A, B oder C nicht möglich oder nicht zumutbar, hat der Bauherr eine Ersatzabgabe von CHF 400.00 pro fehlenden Quadratmeter zu entrichten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.