← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 31 · Lichtverschmutzung

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 17 · Original-PDF

1Zum Schutz vor Lichtverschmutzungen ist bei Aussenbeleuchtungen si­ cherzustellen, dass durch eine korrekte Ausrichtung und Abschirmung nur die erforderlichen Bereiche beleuchtet und die Betriebszeiten mit techni­ schen Hilfsmitteln auf das notwendige Minimum begrenzt werden. Die Licht­ farbe ist so tief wie möglich zu halten und soll 2'000 Kelvin nicht überschrei­ ten.

2Leuchtende Reklamen, die Beleuchtung von Reklamen sowie beleuchtete Schaufenster sind von 24:00 bis 6:00 Uhr auszuschalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.