Art. 12 · Bauzone mit speziellen Vorschriften «Alte Landstrasse» (BsV La)
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 10 · Original-PDF
1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften «Alte Landstrasse» ist für Wohn zwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.
2Sie dient der Förderung der Bebauung gut erschlossener Parzellen.
3Für Bauprojekte, die dem gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwick lung entsprechen, kann der Gemeinderat als Abweichung zur Einzelbauwei se gemäss § 3 maximal die Werte gemäss nachfolgender Tabelle zugeste hen: Baubereich Max. Vollgeschosszahl Max. anrechenbare Ge schossfläche Option zusätzliche aGF im UG 1 4 2'008 m² 302 m² 2 4 992 m² 148 m²
4Attikageschosse sind nicht zulässig.
5Die anrechenbaren Geschossflächen im UG dürfen maximal 60% der dar über liegenden Fläche des Vollgeschosses (aGF) erreichen.
6Die Baubereiche gelten für oberirdische Bauten. Für Untergeschosse gel ten die gesetzlichen Grenz- und Strassenabstände. Kleinbauten, welche im direkten Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes stehen, wie z.B. Veloabstellanlagen, sind innerhalb des Baubereichs E1 bzw. E2 anzuord nen. Hingegen können Spielplätze (inkl. deren Kleinbauten) ausserhalb des Baubereichs angeordnet werden.
| Baubereich | Max. Vollgeschosszahl | Max. anrechenbare Ge schossfläche | Option zusätzliche aGF im UG |
|---|---|---|---|
| 1 | 4 | 2'008 m² | 302 m² |
| 2 | 4 | 992 m² | 148 m² |
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