← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 8 · Original-PDF

1Die Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen OeIB ist für öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt.

2Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen sind die Grenz- und Gebäu­ deabstände dieser Zonen einzuhalten. Im Übrigen werden die Bauvorschrif­ ten vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall festgelegt. 8 Gemeinde Unterägeri 7.1-1

BaubereichMax. GeschosszahlMax. anrechenbare Geschossfläche
2b11'770 m²
2c4 + Attika1'600 m²
2d5 + Attika2'190 m²
34 + Attika813 m²
4a51'200 m²
4b11'200 m²
4c4935 m²
4d3 + Attika950 m²
4e3 + Attika1'075 m²
5a4 + Attika1'204 m²
5b5 + Attika2'242 m²
5c51'908 m²

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.