← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · Kernzone C

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 7 · Original-PDF

1Die Kernzone C dient der Entwicklung und Erneuerung des Ortskerns.

2Wohnen sowie nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs­ betriebe sind zulässig.

3Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen im Sinne von Hochparterre- oder Maisonet­ tewohnungen bei strassenabgewandten Erdgeschossflächen sowie für preisgünstige Wohnnutzungen bewilligen.

4Mit Zustimmung der angrenzenden Grundeigentümerschaft ist das Bauen auf die Grenze zulässig. Entlang der Strassenbaulinie und innerhalb der Baubereiche ist die geschlossene Bauweise unbeschränkt zulässig. Ohne Zusammenbau ist der reguläre Gebäudeabstand gemäss § 29 Abs. 1 V PBG oder § 40 dieser Bauordnung anzuwenden.

5Bei vorhandenen Baubereichen oder auf eine Tiefe von 14 m ab der Bauli­ nie kann der minimale Grenzabstand auf 3.5 m und der minimale Gebäu­ deabstand auf 7 m reduziert werden, sofern: a) der Hauptgiebel senkrecht zur Baulinie ausgerichtet ist b) auf ein Attikageschoss verzichtet wird c) ein Attikageschoss zur entsprechenden Grenze um mindestens 1.5 m von der Fassade zurückgesetzt ist

6Für Bauprojekte, die dem gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwick­ lung entsprechen, kann der Gemeinderat als Abweichung zur Einzelbauwei­ se gemäss § 3 maximal die Werte gemäss nachfolgender Tabelle zugeste­ hen. Die Freigabe erfolgt nur für zusammengehörende Gevierte (Abgren­ zung nach Nummer der Baubereiche): Baubereich Max. Geschosszahl Max. anrechenbare Geschossfläche 1 4 2'100 m² 2a 4 + Attika 1'770 m² 7 7.1-1 Gemeinde Unterägeri Baubereich Max. Geschosszahl Max. anrechenbare Geschossfläche 2b 1 1'770 m² 2c 4 + Attika 1'600 m² 2d 5 + Attika 2'190 m² 3 4 + Attika 813 m² 4a 5 1'200 m² 4b 1 1'200 m² 4c 4 935 m² 4d 3 + Attika 950 m² 4e 3 + Attika 1'075 m² 5a 4 + Attika 1'204 m² 5b 5 + Attika 2'242 m² 5c 5 1'908 m²

7Flachdächer sind begehbar oder begrünt auszugestalten. Auf Attikage­ schossen sind nur Flachdächer zulässig.

8Sämtliche Abstellplätze sind unterirdisch anzuordnen. Es dürfen pro Lie­ genschaft höchstens zwei Garagen-Einfahrtstore von zusammen 6 m Breite erstellt werden.

9Vor der Baulinie sind Abstellplätze für Besucherinnen und Besucher und Kundschaft zulässig. Nicht überbaute Bereiche hinter der Baulinie sind als Grün- und Freiflächen auszugestalten.

10Kleinbauten sind nur bis zu einer Grundfläche von 25 m², einer Fassaden­ höhe von 2.5 m und einer Gesamthöhe von 3.5 m zulässig.

BaubereichMax. GeschosszahlMax. anrechenbare Geschossfläche
142'100 m²
2a4 + Attika1'770 m²

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.