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Art. 3 · Planungs- und Baukommission
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 2 · Original-PDF
1Der Gemeinderat wählt eine Planungs- und Baukommission.
2Die Planungs- und Baukommission berät den Gemeinderat in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen. 2. Kantonale Pläne und Bauvorschriften Hinweis auf PBG / VPBG PBG
VPBG § 3
§ 12 3. Waldabstand, forstliche Bauten --
und Anlagen im Wald
§ 13 4. Kiesgruben
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§ 14 5. Ausnahmen von kantonalen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.