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Art. 19 · 1. Wohnzonen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 10 · Original-PDF

Ergänzungsbestimmung Wohnzone W2a Risch

1Für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet in der Wohnzone W2a Risch besteht die Arealbebauungspflicht gemäss § 48 dieser Bauordnung. Einzelne Bauten werden nur bewilligt, wenn vorher für dieses Gebiet eine Arealbebauung genehmigt ist, welche die landschaftlichen Gegebenheiten optimal berücksichtigt. Das Anliegen des Landschafts- und Ortsbildschutzes geht dabei der Ausschöpfung der Ausnützungsziffer vor.

2Sieht eine solche Arealbebauung die Erstellung oder Erweiterung eines Hotel und

Restaurationsbetriebes vor, kann für diesen Hotel- und Restaurationsbetrieb von den Vorschriften der Zone W2a um ein Mehrgeschoss abgewichen werden, falls die Zielsetzungen der Ortsbildschutzzone gleichzeitig erfüllt werden können. Als Hotelund Restaurationsbetrieb gilt eine Baute dann, wenn sie im wesentlichen Hotel- und Restaurationsnutzungen enthält.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.