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Art. 8 · Grundsätze

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 4 · Original-PDF

1Die Kernzone A will den historischen Ortskern erhalten. Sie ist für das Wohnen und für nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungs­ betriebe bestimmt.

2Die das Ortsbild prägenden Bauten sind nach Möglichkeit zu erhalten. Re­ staurierungen und Umbauten sind Neubauten oder Rekonstruktionen vorzu­ ziehen.

3In der engeren Umgebung der das Ortsbild prägenden Bauten gilt das Ziel der Erhaltung des historischen Ortskerns verstärkt, insbesondere hinsichtlich einer Angleichung von Geschosszahl, Dachgeschoss, Dachform, Fassaden­ höhe und Gesamthöhe an die umgebenden geschützten oder schützenswer­ ten Bauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.