← BZO Oberägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 6 · Arbeitszonen

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 3 · Original-PDF

1Die Arbeitszone A (Gebiet Morgarten) ist für Gewerbe- und Dienstleis­ tungsbetriebe bestimmt. Betriebsnotwendiger Wohnraum ist zulässig.

2Die Arbeitszone B (Gebiet Gyregg) ist als Lagerplatz für nicht umweltge­ fährdende Stoffe bestimmt. Um den Lagerplatz herum sind Sichtschutzhe­ cken zu pflanzen und zu unterhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.