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Art. 6 · Arbeitszonen
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 3 · Original-PDF
1Die Arbeitszone A (Gebiet Morgarten) ist für Gewerbe- und Dienstleis tungsbetriebe bestimmt. Betriebsnotwendiger Wohnraum ist zulässig.
2Die Arbeitszone B (Gebiet Gyregg) ist als Lagerplatz für nicht umweltge fährdende Stoffe bestimmt. Um den Lagerplatz herum sind Sichtschutzhe cken zu pflanzen und zu unterhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.