Art. 47 · Abstellplätze auf fremdem Grund
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 17 · Original-PDF
1Abstellplätze auf fremdem Grund werden als Pflichtparkplätze anerkannt, sofern sie sich in angemessener Distanz befinden und langfristig vertraglich sichergestellt werden. Entfällt die vertragliche Regelung, ist dies den Behör den zu melden und die fehlenden Parkplätze sind nachträglich zu erstellen oder abzugelten.
2Der Gemeinderat kann diesen Betrag periodisch der Teuerung anpassen.
3Wenn abgegoltene Pflichtparkplätze nachträglich baubewilligt und erstellt werden, wird die zu viel bezahlte Ersatzabgabe innert 30 Tagen zinslos zu rückerstattet.
4Der Gemeinderat kann in Kernzonen von der Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze absehen, sofern in einem Mobilitätskonzept ein reduzierter Be darf nachgewiesen werden kann und durch ein Controlling dauerhaft sicher gestellt wird. 17 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri
5Gebühren und Abgaben
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.