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Art. 46 · Kennzeichnung und Ausstattung

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 17 · Original-PDF

1Die Kunden- und Besucherparkplätze müssen entsprechend gekennzeich­ net und ausgestaltet werden, damit sie dauernd von anderen Nutzungen freigehalten werden können.

2Wenigstens die Hälfte der Abstellplätze für Personenwagen bei Neubauten und wesentlichen Umbauten sind mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahr­ zeuge zu versehen, oder sie sind so auszugestalten, dass sie sofort nach­ rüstbar sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.