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Art. 33 · Vogelschutz
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 13 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.