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Art. 32 · Versiegelte Flächen und Steingärten

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 13 · Original-PDF

1Versiegelungen von Aussenflächen sind möglichst klein zu halten und - so­ fern technisch und betrieblich möglich - sickerfähig zu gestalten.

2Steingärten von mehr als 6 m² Grundfläche und von geringem ökologi­ schem Wert sind nicht zulässig.

3Im Rahmen der Umgebungsgestaltung ist dem Bedarf nach ökologisch hochwertigen Natur- und Grünflächen Rechnung zu tragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.