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Art. 29 · Abstellräume

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 12 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein geeigneter Kelleroder ein Abstellraum von mindestens 6.00 m2 zu schaffen.

2Bei Mehrfamilienhäusern kann der Gemeinderat verlangen, dass entspre­ chend der Nutzung gemeinschaftliche Abstellräume für die Bedürfnisse der Bewohnerschaft erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.