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Art. 22 · Archäologische Fundstätten
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 10 · Original-PDF
1Die Zonen archäologische Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch bedeutsamer Fundstätten.
2Sämtliche Terrainveränderungen in dieser Zone sind bewilligungspflichtig und bereits im Projektstadium dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten.
3Die Zone archäologischer Fundstätten ist einer Grundnutzung überlagert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.