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Art. 23 · Gemeindliche Naturschutzzonen
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 10 · Original-PDF
1Die gemeindlichen Naturschutzzonen wie Riedwiesen, Trockenstandorte, Hecken und Feldgehölze dienen der Erhaltung und Förderung schutzwürdi ger Lebensräume von seltenen und bedrohten Tieren und Pflanzen.
2Einzelheiten betreffend Nutzung und Pflege regelt der Gemeinderat in se paraten Schutzplänen und Reglementen oder schliesst Verträge ab. 10 Einwohnergemeinde Oberägeri 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.