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Art. 15 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Erliberg

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 6 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Erliberg ist für das Wohnen sowie nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.

2Maximal zulässig sind 3 Vollgeschosse, Attikageschosse sind nicht zuläs­ sig. Die Einhaltung der Geschossigkeit ist ein zentrales städtebauliches An­ liegen.

3Es gilt eine Ausnützungsziffer von 0.49 resp. mit Bebauungsplan von max. 0.59. 6 Einwohnergemeinde Oberägeri 7.1-1

4Die maximale Gebäudelänge beträgt 85 m, wobei ein Fassadenabschnitt max. 45 m lang sein kann, bevor ein Fassadenversatz von mindestens 4 m notwendig ist. Diese Masse sind ein zentrales städtebauliches Anliegen.

5Der höchste Punkt der Dachkonstruktion darf bei Neubauten die Höhe von 805.60 m ü. M. nicht überschreiten.

6Bauvorhaben müssen dem Quartiergestaltungsplan Lutisbach/Erliberg, be­ schlossen am 1. Juni 2015, Teilgebiet Erliberg mit Richtprojekt gemäss Pla­ nungsbericht vom 17.03.2015, oder einem diesen ersetzenden Quartierge­ staltungsplan entsprechen. 2.3 Ergänzende Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.