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Art. 16 · Bebauungsplanpflicht
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 7 · Original-PDF
1In den im Zonenplan mit durchgezogener Linie schwarz umrandeten Ge bieten (ZVB, Ländli) darf nur auf der Grundlage eines Ordentlichen Bebau ungsplans gebaut werden.
2In den im Zonenplan mit gepunkteter Linie schwarz umrandeten Gebieten (Breiten, Gyregg) darf nur auf der Grundlage eines Einfachen oder Ordentli chen Bebauungsplans gebaut werden. 2.4 Nichtbauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.