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Art. 16 · Bebauungsplanpflicht

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 7 · Original-PDF

1In den im Zonenplan mit durchgezogener Linie schwarz umrandeten Ge­ bieten (ZVB, Ländli) darf nur auf der Grundlage eines Ordentlichen Bebau­ ungsplans gebaut werden.

2In den im Zonenplan mit gepunkteter Linie schwarz umrandeten Gebieten (Breiten, Gyregg) darf nur auf der Grundlage eines Einfachen oder Ordentli­ chen Bebauungsplans gebaut werden. 2.4 Nichtbauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.