← BZO Cham · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Mehrhöhenzuschlag

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 16 · Original-PDF

Steht ein Attikageschoss näher als 1.50 m zur Hauptfassade und nimmt es mehr als einen Drittel der Fassadenlänge ein, ist der Grenzabstand des Gebäudes um 1 m zu erhöhen. Bei Nebenfassaden kann eine Erhöhung des Grenzabstandes unterbleiben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.