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Art. 45 · Dächer
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 16 · Original-PDF
1Dachaufbauten und Dacheinschnitte von Schrägdächern dürfen zusammen nicht breiter als ein Drittel der Fassadenlänge sein.9
2Anlagen der Haustechnik dürfen auf dem Dach nur angebracht werden, wenn dies technisch notwendig ist und sie sich gut in die Dachgestaltung einfügen.
3Flachdächer von Hauptgebäuden sind zu begrünen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.