← BZO Cham · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Wohn- und Arbeitszone WA5

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 7 · Original-PDF

1Die Wohn- und Arbeitszone WA5 ist für mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bestimmt. Vorbehalten bleiben die Einschränkungen gemäss § 39. In der Teilzone A ist Wohnen zulässig. In der Teilzone B sind Wohnungen nur für Betriebspersonal gestattet, dessen Anwesenheit aus betrieblichen Gründen nötig ist.

2Bauentwicklung, Koordination und Infrastruktur einerseits sowie Nutzung, Bauweise, Baudichte und Aussenraum anderseits werden in einem Bebauungsplan geregelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.