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Art. 45 · Grenzabstände

BZO Bauordnung Baar · S. 38 · Original-PDF

1Wintergärten und abgestützte Balkone dürfen höchstens 2 m in den grossen Grenzabstand hineinragen, sofern sie nicht mehr als 1/3 der Fassadenlänge beanspruchen.

2In den Bauzonen beträgt der Grenzabstand für Unterniveaubauten 1 m und für Kleinbauten 2.50 m. Wegleitung zu § 45: Siehe auch § 9 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.