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Art. 37 · Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen
BZO Bauordnung Baar · S. 4 · Original-PDF
§ 37 Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen § 37 Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.