← BZO Baar · Inhaltsverzeichnis

Art. 36 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof

BZO Bauordnung Baar · S. 28 · Original-PDF

–den Handlungsbedarf zur Altlastensanierung aufzuzeigen. mit der kantonalen Denkmalpflege. Erschliessung sicherzustellen Bauten zu entsprechen. struktur eingliedert.

2Schutzobjekte und schutzwürdige Bauten dürfen nicht abgebrochen werden. Umbauten sind zulässig, sofern keine schützenswerten Teile betroffen sind, werden. Alle Bauvorhaben im Umgebungsbereich der Schutzobjekte sind vor Nutzungs- und Raumaufteilung erreicht werden. Bauliche Veränderungen an welche teilweise mit den grundeigentümerverbindlichen Ortsbildschutzzonenplänen Zentrum Kirche, Zentrum Rathaus, Blickensdorf, Inwil und Allenwinden konkretisiert

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Walterswil bezweckt die bauliche Entwicklung in einem Gebiet mit historisch wertvollen Gebäuden und AnlaDiese Vorschriften regeln die Bebauungsmöglichkeiten in den Ortsbildschutzzonen,

5Für den im Zonenplan festgelegten Perimeter ist ein Bebauungsplan zu erarbeiten. Der Bebauungsplan, welcher auch einen Teil der angrenzenden die Volumen- und Fassadenstruktur erhalten bleibt sowie eine verbesserte Für den Bereich Höllhäuser gelten die vom Gemeinderat erlassenen RahmenbedinErteilung der Baubewilligung dem kantonalen Amt für Denkmalpflege und Schutzobjekten bedürfen der Zustimmung durch die Direktion des Innern. gen. Neubauten dürfen nur auf der Basis eines Bebauungsplans realisiert

3Die übrigen Bauten dürfen umgenutzt, umgebaut, erweitert oder an der bisherigen Lage ersetzt werden. § 36 Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof

–den Handlungsbedarf zur Altlastensanierung aufzuzeigen. mit der kantonalen Denkmalpflege. Erschliessung sicherzustellen Bauten zu entsprechen. struktur eingliedert.

2Schutzobjekte und schutzwürdige Bauten dürfen nicht abgebrochen werden. Umbauten sind zulässig, sofern keine schützenswerten Teile betroffen sind, werden. Alle Bauvorhaben im Umgebungsbereich der Schutzobjekte sind vor Nutzungs- und Raumaufteilung erreicht werden. Bauliche Veränderungen an welche teilweise mit den grundeigentümerverbindlichen Ortsbildschutzzonenplänen Zentrum Kirche, Zentrum Rathaus, Blickensdorf, Inwil und Allenwinden konkretisiert

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Walterswil bezweckt die bauliche Entwicklung in einem Gebiet mit historisch wertvollen Gebäuden und AnlaDiese Vorschriften regeln die Bebauungsmöglichkeiten in den Ortsbildschutzzonen,

5Für den im Zonenplan festgelegten Perimeter ist ein Bebauungsplan zu erarbeiten. Der Bebauungsplan, welcher auch einen Teil der angrenzenden die Volumen- und Fassadenstruktur erhalten bleibt sowie eine verbesserte Für den Bereich Höllhäuser gelten die vom Gemeinderat erlassenen RahmenbedinErteilung der Baubewilligung dem kantonalen Amt für Denkmalpflege und Schutzobjekten bedürfen der Zustimmung durch die Direktion des Innern. gen. Neubauten dürfen nur auf der Basis eines Bebauungsplans realisiert

3Die übrigen Bauten dürfen umgenutzt, umgebaut, erweitert oder an der bisherigen Lage ersetzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.