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Art. 16 · Archäologische Fundstätten

BZO Bauordnung Baar · S. 16 · Original-PDF

Die Bezeichnung von archäologischen Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch relevanter Funde. Sämtliche Terrainveränderungen in diesen Bereichen sind bewilligungspflichtig und bereits im Projektstadium mit dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zu besprechen.

ESPWIGWAW
Tag NachtTag NachtTag Nacht
II554560507065
III605065557065
IV655570607570

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.