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Art. 15 · Lärmschutz

BZO Bauordnung Baar · S. 15 · Original-PDF

pflanzung festlegen. tragbar sein.

1Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Oberfläche des Baukörpers sowie dessen Aussenraumes so in die Umgebung einordnen,

3In der Baubewilligung können Nebenbestimmungen aufgenommen werden, welche die Gestaltung betreffen. reklamen im Bereich von Nationalstrassen und Kantonsstrassen ausserorts zuständig.

2Bauten, Anlagen, Farbgebungen, Materialien, Antennen, Reklamen und Anschriften müssen sich insbesondere in Landschaften sowie Orts-, QuartierGemäss Änderung vom 11. Dezember 2001 ist die Sicherheitsdirektion für Strassenund Strassenbilder gut einordnen und dürfen zudem die Verkehrssicherheit Der Minimalwert von 3 % gilt für die Wohnzonen W2a und W2b. In der Wohn- und Hinsichtlich der Reklamen ist § 13 der kantonalen Verordnung über den StrassenArbeitszone ist ein Richtwert von 5 % wegleitend. In den übrigen Zonen soll das strassen und Kantonsstrassen innerorts. Bei Reklamen im Bereich von KantonsDer Gemeinderat ist zuständig für Strassenreklamen im Bereich von GemeindeAusmass der öffentlichen Freiräume zwischen 3 % und 5 % betragen. Der verkehr und die Strassensignalisation vom 22. Februar 1977 zu beachten. Prozentsatz bezieht sich auf die unbebauten Zonenflächen. dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Wegleitung zu § 12 Abs. 2: Wegleitung zu § 11 Abs. 5: nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.