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Art. 17 · Arealbebauungen: Anforderungen

BZO Bauordnung Baar · S. 16 · Original-PDF

1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise, der jeweiligen Zone und Nutzung entsprechend, folgenden erhöhten Anforderungen zu genügen:

a)besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume

b)besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild

c)besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität

d)besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen 14

e)zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Fuss- und Radwegnetz f) zweckmässige Erschliessung mit unterirdischen Sammelgaragen für mindestens 3/4 der Autoabstellplätze

g)genügend zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen

h)umweltfreundliche Energie- und Wassernutzung i) hindernisfreies Bauen

2Der Gemeinderat kann verlangen, dass alle Autoabstellplätze in unterirdischen Sammelgaragen zusammengefasst werden, mit Ausnahme der Besucher- und Kundenparkplätze. Wegleitung zu § 17: Die Bauherrschaft hat gemäss § 29 Abs. 1 PBG Anspruch auf Anwendung der Bestimmungen über die Arealbebauung, sofern das zusammenhängende Areal eine Fläche von mindestens 2'000 m2 aufweist. Wegleitung zu § 17 Abs. 1 lit. h: Beispiele umweltfreundlicher Energie- und Wassernutzung: - Ausführung der Bauten im Minergie-Standard - Passive und aktive Sonnenenergienutzung, z.B. Sonnenkollektoren - Rationelle Wärmeerzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Grundwasserwärmepumpen, Holzschnitzelheizungen 15

ESPWIGWAW
Tag NachtTag NachtTag Nacht
II554560507065
III605065557065
IV655570607570

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.