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Art. 6.8 · Erholungszonen

BZO Zumikon · S. 54 · Original-PDF

6.8 Erholungszonen Zonen-Untertypen Die bisher fünf Zonen-Untertypen werden auf zwei reduziert. Die Erholungszonen E1 und die E2 unterschieden sich bezüglich der maximalen Höhe der zulässigen Bauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.