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Art. 2.2 · Quartiererhaltungszonen

BZO Zumikon · S. 11 · Original-PDF

2.2 Quartiererhaltungszonen Zweck Artikel 11 Die Quartiererhaltungszonen bezwecken den Erhalt, die Erneuerung und Entwicklung in sich geschlossener Quartierteile mit hoher Siedlungsqualität (Nutzweise, bauliche Gliederung, Aussenräume). Grundmasse Artikel 12 Die bestehenden Gebäude dürfen erneuert, ergänzt oder ersetzt werden. Der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungspflichtig. Die bei Inkrafttreten dieser BZO bestehende Gesamtnutzfläche kann um 10 % erweitert werden. Für Ersatz- und Neubauten gelten folgende Grundmasse:

Q35a Q35b Q40 Q60 Ausnützungsziffer max. 35 % 35 % 40 % 60 % Vollgeschosse max. 2.2 Bevölkerung Bevölkerungsentwicklung Zumikon verzeichnete in den Jahren 1985 bis 1990 ein leichtes Bevölkerungswachstum. Anfang der 1990er-Jahre gingen die Einwohnerzahlen leicht zurück und stagnierten danach bis 2000. Zwischen 2000 und 2010 verzeichnete Zumikon analog zur Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich und der Region Pfannenstiel ein überdurchschnittliches Wachstum. Im Gegensatz zur Region und zum Kanton stagnieren die Einwohnerzahlen in Zumikon seit 2010. Ende 2015 lebten 5'168 Einwohner in Zumikon. In den vergangenen 15 Jahren stieg die Bevölkerungszahl durchschnittlich um ca. 36 Einwohner oder 0.7 % pro Jahr an. Das kantonale und regionale Wachstum für den gleichen Zeitraum beträgt 1.3 % resp. 1.1 % pro Jahr.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.