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Art. 2 · Suter • von Känel • Wild • AG

BZO Zumikon · S. 7 · Original-PDF

2 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung Die Gemeinde Zumikon erlässt, gestützt auf § 45 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet die nachstehende Bauund Zonenordnung. 1. Zonenordnung Zonen und Lärmempfindlichkeitsstufen Artikel 1 Das Gemeindegebiet ist, soweit es sich nicht um Wald oder um kantonale und regionale Nutzungszonen handelt, in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. Den Zonen werden aufgrund der Lärmschutz-Verordnung Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet 2. Erholungszonen E * Freihaltezone F * * Lokale Abweichungen von der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen sowie die differenzierten Zuordnungen für die Zonen E und F sind im Zonenplan festgelegt. 2 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 9. Auswirkungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.