Art. 1.4 · Berichtinhalt
BZO Zumikon · S. 26 · Original-PDF
1.4 Berichtinhalt Information für die Genehmigungsbehörde Der vorliegende Bericht zur Richt- und Nutzungsplanung hat gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) der kantonalen Genehmigungsbehörde über die Berücksichtigung folgender Sachverhalte Auskunft zu geben: • Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG) • Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 1 und 3 RPG) • Sachpläne und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) • Richtplan (Art. 8 RPG) • übriges Bundesrecht (Umweltschutzgesetzgebung) Darüber hinaus sind die Nutzungsreserven innerhalb der Bauzonen und ihre haushälterische Nutzung zu thematisieren. Zudem werden die Änderungen der Bau- und Zonenordnung kommentiert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.