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Art. 40 · Grundmasse
BZO Oetwil am See · S. 16 · Original-PDF
1Es ist mindestens je ein Platz erforderlich für: Wohngebäude 80 m2 Wohnfläche
jedoch mindestens: - 1.5 Abstellplätze pro Wohneinheit mit mehr als 2 Zimmern -
1Abstellplatz pro Wohneinheit mit 2 oder weniger Zimmern
2Bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzlich zu den wohnungszugehörigen Abstellplätzen 20 % als Besucherparkplätze zu erstellen, zu kennzeichnen und zu sichern.
3Für die Berechnung des Parkplatzbedarfes von anderen Nutzungen kommt die VSS-Norm SN 40 281 zur Anwendung, wobei keine maximale Parkplatzobergrenze gilt. 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.