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Art. 41 · Zu realisierendes Angebot

BZO Oetwil am See · S. 17 · Original-PDF

1In Gebieten der ÖV-Güteklasse B darf das nach Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2 ermittelte Mindestangebot an Abstellplätzen auf folgende Werte reduziert werden:

Bewohner mind. 80% Beschäftigte mind. 60% Besucher/Kunden mind. 80%

2Garagenvorplätze können bei Einfamilienhäusern und Doppeleinfamilienhäusern als Besucherparkplätze angerechnet werden.

3Bei der Berechnung von Flächen oder Einheiten ist die resultierende höhere Zahl von Fahrzeugabstellplätzen massgebend. Bruchteile ab einer halben Einheit werden aufgerundet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.