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Art. 3.8.5 · Besondere Gebäude können ungeachtet der Bestimmungen über die Stellung von …
BZO Männedorf · S. 23 · Original-PDF
3.8.5 Besondere Gebäude können ungeachtet der Bestimmungen über die Stellung von Neubauten erstellt werden. Vorbehalten bleiben die ordentlichen Weg- und Strassenabstände gemäss Ziffer 3.8.4. Für die Grenzabstände kommt Ziffer 11.1.2 BZO zur Anwendung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.