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Art. 3.6.2 · Bei Neubauten ist der Grenzbau bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, …

BZO Männedorf · S. 21 · Original-PDF

3.6.2 Bei Neubauten ist der Grenzbau bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird und der Nachbar zustimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.