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Art. 3.6.1 · Bei Um- und Ergänzungsbauten ist der zustimmungsfreie Grenzbau im vorhandenen …
BZO Männedorf · S. 21 · Original-PDF
3.6.1 Bei Um- und Ergänzungsbauten ist der zustimmungsfreie Grenzbau im vorhandenen Umfang gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.