Art. 3.2.1 · In den Kernzonen werden an die architektonische und ortsbauliche Gestaltung …
BZO Männedorf · S. 13 · Original-PDF
3.2.1
In den Kernzonen werden an die architektonische und ortsbauliche Gestaltung besonders hohe Anforderungen gestellt. Neu- und Umbauten sollen zur Erhaltung und Erneuerung der Dorfkerne beitragen. Bauten und Anlagen müssen sich sowohl in ihrer Gesamtwirkung als auch in einzelnen Teilen wie Situierung und Ausmass, Gestaltung und Architektur, Gliederung und Dachform, Materialien und Farbgebung, Terrain- und Umgebungsgestaltung sowie Strassenraum gut in die Siedlungsstruktur einordnen. 3.2.1 -- -- Mehrhöhenzuschlag → Abstände
Mehrlängenzuschlag → Abstände
Mindestarealfläche → Arealüberbauung
N Näherbau --
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.