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Art. 3.2.2 · Bei Bauprojekten mit besonders guter Gestaltungsqualität können Abweichungen …

BZO Männedorf · S. 13 · Original-PDF

3.2.2 Bei Bauprojekten mit besonders guter Gestaltungsqualität können Abweichungen von den Vorschriften über die Stellung, die Dachform, die Dach- und die Umgebungsgestaltung zugelassen werden. Bauprojekte, welche die Abweichungen beanspruchen, haben die Anforderungen gemäss Ziffer 12.7.2 sinngemäss zu erfüllen. Abweichungen von den Grundmassen (Ziffern 3.4.1, 3.5.1) sowie vom Strassenabstand (Ziffer 3.8.4) sind nicht zulässig. Ergänzend finden die nachstehenden Regelungen Anwendung:

− Bei schwarz bezeichneten Gebäuden sind lediglich Abweichungen von der Dachgestaltung gestattet. − Bei Neubauten darf hinsichtlich der Stellung von den Bestimmungen über die Fassadenbereich nicht abgewichen werden. Seite 13 Hochbau Zu Ziffer 3.3 Schwarze Gebäude sind Gebäude, die im kommunalen Inventar der kulturhistorischen Objekte enthalten oder sonst ortsbildprägend sind. Soweit schwarze Gebäude nicht unter Schutz gestellt werden, sind ihre Lagen, äusseren Abmessungen, Geschosszahlen und wesentlichen gestalterischen Elemente auch bei Um- und Ersatzbauten zu erhalten.

Der Schutz von Einzelobjekten ist nicht Gegenstand der BZO. Der Schutz erfolgt durch Schutzverfügungen durch den Gemeinderat. Für die kommunalen Objekte des Natur- und Heimatschutzes besteht ein Inventar, das bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Seite 14 Hochbau 3.2.2 -- -- Gemeinschaftsanlage

− allgemein -- 222f -- − beim Quartierplan -- 166f -- Gesamthöhe 3.4.1/3.5.1/5.1/6.1/7.1/8.1 -- -- Gesamtlänge → Gebäudelänge

Geschlossene Bauweise 3.6/11.3 49f, 286f -- Geschosse 3.4.1/3.5.1/3.15.2/5.1.3/

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.