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Art. 3.10.4 · Bei Gebäuden in den Kernzonen Langacker und Dorf (Kernzonenpläne Nr. 1 und 2) …
BZO Männedorf · S. 23 · Original-PDF
3.10.4 Bei Gebäuden in den Kernzonen Langacker und Dorf (Kernzonenpläne Nr. 1 und 2) sind Dacheinschnitte nicht gestattet. In den übrigen Kernzonen sind Dacheinschnitte nur bei Neubauten und im ersten Dachgeschoss auf max. ¼ der betreffenden Fassadenlänge erlaubt. Dacheinschnitte und Dachaufbauten dürfen zusammen höchstens die Hälfte der betreffenden Fassadenlänge betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.