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Art. 3.10.2 · Bei eingeschossigen Gebäudeteilen bis zu einer grössten Höhe von 4.0 m und bei …

BZO Männedorf · S. 23 · Original-PDF

3.10.2 Bei eingeschossigen Gebäudeteilen bis zu einer grössten Höhe von 4.0 m und bei besonderen Gebäuden entfällt das Schrägdachgebot.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.