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Art. 12.3 · Baumschutz

BZO Männedorf · S. 53 · Original-PDF

12.3 Baumschutz Die Bachgehölze längs der in den Ergänzungsplänen mit Gewässerabstandslinien versehenen Gewässer sind zu erhalten und nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen zu pflegen. 12.3 76 203, 238 -- Baureife -- 233f -- Bautiefe -- 49f, 286f -- Bauverbot -- 99, 120f, 233 -- Bauweise 3.3f/11.3/12.6 49f, 97, 252, 286f

31ABV Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.