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Art. 12.1.4 · Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, sind Ausnützungsverschiebungen …

BZO Männedorf · S. 51 · Original-PDF

12.1.4 Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, sind Ausnützungsverschiebungen zugelassen. Dabei darf die Mehrausnützung in keinem Zonenteil mehr als den doppelten Baumassenzifferzuschlag betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.