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Art. 11.1.3 · Fehlen Baulinien bei öffentlichen und privaten Strassen, Wegen und Plätzen, so …

BZO Männedorf · S. 47 · Original-PDF

11.1.3 Fehlen Baulinien bei öffentlichen und privaten Strassen, Wegen und Plätzen, so haben unterirdische Gebäude einen Abstand von 2.5 m gegenüber diesen Anlagen einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.