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Art. 11.1.2 · In allen Bauzonen gilt für besondere Gebäude ein allseitiger Grenzabstand von …
BZO Männedorf · S. 47 · Original-PDF
11.1.2 In allen Bauzonen gilt für besondere Gebäude ein allseitiger Grenzabstand von 3.5 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.