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Art. 15 · Nutzungsvorschriften
BZO Herrliberg · S. 9 · Original-PDF
In den Kernzonen ist Wohnen sowie höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Nutzungsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.