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Art. 16 · Abweichungen

BZO Herrliberg · S. 9 · Original-PDF

1 Bei Projekten mit besonders guter Einordnungs- und Gestaltungsqualität können unter Vorbehalt der Grundmasse nach Artikel 6 Abweichungen von den Kernzonenvorschriften und den Kernzonenplänen bewilligt oder angeordnet werden. 2 In der Kernzone Dorf können zudem traufseitig Fassadenhöhen von max. 9.4 m bewilligt werden, wenn auf ein zweites Dachgeschoss verzichtet und giebelseitig eine Fassadenhöhe von 14.4 m nicht überschritten wird. Abgrabungen sind nur erlaubt, als dadurch die maximal zulässige Fassadenhöhe (traufseitig max. 9.4 m / giebelseitig max. 14.4 m) sichtbar wird. 3 Solche Projekte setzen eine zustimmende Beurteilung eines gemeindlichen Fachgutachters voraus. Die Kosten gehen zulasten der Bauherrschaft. 9 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________ 2.2 Zentrumszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.