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Art. 14 · Abbruch von Bauten

BZO Herrliberg · S. 8 · Original-PDF

Der Abbruch von Bauten und Anlagen wird bewilligt, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder der Ersatzbau gesichert ist. 8 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.