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Art. 8 · Fassadengestaltung

BZO Erlenbach · S. 7 · Original-PDF

1Bei der Gestaltung der Fassaden sind ortsübliche Materialien und Farben wie Verputz und Holz zu verwenden. Dies gilt auch für Renovationen ohne bauliche Veränderungen.

–Umgebungsgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.