← BZO Erlenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 8 · Fassadengestaltung
BZO Erlenbach · S. 7 · Original-PDF
1Bei der Gestaltung der Fassaden sind ortsübliche Materialien und Farben wie Verputz und Holz zu verwenden. Dies gilt auch für Renovationen ohne bauliche Veränderungen.
–Umgebungsgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.