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Art. 9 · Umgebungsgestaltung
BZO Erlenbach · S. 8 · Original-PDF
1Bei Gebäudesanierungen, Zweckänderungen, Um- und Ersatzbauten ist die herkömmliche Gestaltung, insbesondere Gärten und Grünflächen, zu übernehmen oder zu verbessern. Wo dies der baulichen Umgebung entspricht, kann Pflästerung für Wege und Plätze verlangt werden. Umgebungsgestaltung
2Gewerblich genutzte Fahrzeugabstellplätze und Materiallager sind nur im Zusammenhang mit Betrieben der Kernzone zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.